Ein Lockangebot oder eine sogenannte Lockwerbung besteht, wenn Produkte zu besonders günstigen Preisen angeboten werden. So wollen die Shops Kunden anlocken und das Geschäft gehörig ankurbeln. Außerdem sind in den meisten Fällen die Produkte nur begrenzt verfügbar, manchmal sogar überhaupt nicht. Dies ist allerdings unzulässig. Sehr oft benutzen Unternehmen unzulässige Lockangebote und führen die Kunden so hinters Licht.
Das Angebot ist verlockend, doch die Ware bleibt aus
Erst kürzlich am 07. April 2014 wurde ein Lockangebot vom Landgericht Amberg als unzulässig erklärt, weil die angebotene Ware nicht zur Verfügung stand. Netto, ein bekannter Discounter, hat in einem Prospekt einen Kasten Krombacher Pils oder Radler für 9,99 € zum Verkauf angeboten. Das Angebot kam allerdings mit dem folgenden Hinweis: „Dieser Artikel kann wegen begrenzten Vorrats schon am ersten Tag des Angebots ausverkauft sein – Abgabe nur in haushaltsüblichen Mengen! Gültig in KW 15/ BWuOsWeSB“. Es hat sich aber herausgestellt, dass die Ware in einer der Filialen erst gar nicht erhältlich war.
Die Wettbewerbszentrale hat sofort den Braten gerochen und forderte Netto zu einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf. Das Landgericht Amberg stimmte dieser Aufforderung zu. Für den Kunden wurde der Prozess einfach nicht genau erklärt, denn in dem Prospekt konnte man nicht erkennen, in welchen Filialen das Bier tatsächlich vorhanden war.
Was ist nicht erlaubt?
Ein Lockangebot ist unzulässig, wenn folgende Punkte vorliegen:
- Die Artikel sind nicht auf Lager.
- Die Artikel sind nicht in einer angemessenen Menge vorrätig.
- Die Artikel werden nicht zu dem Preis in der Werbung angeboten.
- Das Angebot steht ausschließlich zur Verfügung, wenn andere Produkte erworben werden.
Mit einem gut durchdachten Konzept kann der Online-Händler jegliche Missverständnisse aus dem Weg räumen. Wenn die Nachfrage dann so hoch ist, dass die Ware nicht ausreicht, dann ist der Online-Betreiber nicht dafür verantwortlich.
So lange der Vorrat reicht – das Hintertürchen
Viele Kunden haben diesen Slogan über und über gelesen. Damit sichern sich die Shops ab, wenn die Ware dann doch frühzeitig ausverkauft ist. Oft wird allerdings verlangt, dass die Angebote entfernt werden, sobald der Artikel nicht mehr zur Verfügung steht. Außerdem kann schnell der Eindruck beim Kunden entstehen, dass der Artikel schnell erworben werden muss, weil er sonst nicht mehr vorrätig sein wird.