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Die Nutzung des betrieblichen Handys

Informationen für Arbeitgeber – das Diensthandy

In vielen Unternehmen erhalten Angestellte ein Diensthandy, um Telefonate zu empfangen oder weitere Features des Smartphones zu nutzen. Ein Großteil der Arbeitgeber gestattet gleichzeitig eine private Nutzung des Mobiltelefons, da eine strikte Trennung zwischen privaten und beruflichen Telefongesprächen unmöglich erscheint. Bevor ein Unternehmen sich dazu entscheidet, Diensthandys an die Mitarbeiter auszugeben, müssen einige Fragestellungen beantwortet werden, damit die Überlassung des Mobiltelefons einwandfrei verläuft.

Es gilt zu klären, ob ein Arbeitgeber berechtigt ist, E-Mails und die Inhalte weiterer Kommunikationsträger auf dem Handy zu sichten. Interne Betriebsinformationen sind auch auf einem Diensthandy zu schützen und ein Arbeitgeber ist verpflichtet, für die entsprechenden Sicherheitsmaßnahmen so sorgen. Mit dem Arbeitnehmer muss der Punkt der Erreichbarkeit geklärt werden, da kein Arbeitgeber auf eine 24/7 Nutzung bestehen kann. Der Arbeitgeber übergibt dem Mitarbeiter eine Arbeitsanweisung, wie bei einer Beschädigung oder dem Verlust des Handys agiert werden soll. Sind diese Fragestellungen geklärt, kann die Suche nach einem günstigen Mobilfunkanbieter beginnen.

Die Einführung der Diensthandys

Wird die Einführung von Diensthandys im Unternehmen umgesetzt, so freuen sich die Mitarbeiter über ein Device, welches eine Erleichterung des Arbeitsalltags darstellt – gleichzeitig müssen für den Arbeitgeber die Kosten überschaubar bleiben. In Abteilungen, die viel mit Kunden- oder Lieferanten arbeiten, bildet ein Diensthandy eine wichtige Arbeitsgrundlage ab. Bei einem Handykauf kann ein Arbeitgeber, aber auch eine Privatperson viel Geld einsparen, ohne auf Leistung zu verzichten. Ein Bundle aus Handy mit Vertrag ist in den meisten Fällen wesentlich günstiger, da die Anbieter viele Handys subventionieren. Ein Arbeitnehmer benötigt oft viele Features und Apps, die nur auf einem Handy der Luxus-Klasse sinnvoll genutzt werden können– in diesen Fällen ist ein Top-Handy mit Vertrag oft deutlich günstiger als ein getrennter Erwerb von Mobiltelefon und Handyvertrag. Wird ein Handy mit Vertrag erworben, so fällt eine minimale Einmalzahlung an. Die Einmalzahlung ist sehr niedrig, da die Kosten über die gesamte Vertragsdauer verteilt werden. Diese Verteilung ermöglicht es dem Arbeitgeber, ein Top-Handy zu erwerben, ohne ein finanzielles Risiko einzugehen. Die monatlichen Kosten sind transparent, da eine Internet- und Telefonflat bereits enthalten sind. Zusammengefasst hilft ein Bundle aus Handy mit Vertrag dabei, die tägliche Arbeit effizienter zu gestalten und die Kosten zu senken.

E-Mails, SMS und WhatsApp

Auf einem Handy werden die verschiedensten Apps und Anwendungen genutzt. Besonders beliebt ist eine Kommunikation via E-Mail, WhatsApp oder per SMS. Für den Arbeitnehmer stellt sich die Frage, ob der Arbeitgeber die Inhalte sichten darf, wenn das Handy privat genutzt wird. Dem Arbeitgeber muss klar sein, dass bei einer privaten Nutzung die Sichtung der Kommunikationswege untersagt ist, aber der Arbeitnehmer jederzeit zur Herausgabe des Mobiltelefons aufgefordert werden kann. Ist eine private Nutzung des Diensthandys untersagt, darf der Arbeitgeber die vorhandene Kommunikation sichten und auswerten.

Die Nutzung von Apps

Auf einem Diensthandy sind Daten und Informationen gespeichert, welche für den Arbeitgeber eine Geschäftsgrundlage abbilden. Das eigenmächtige Laden von Apps im Bereich Unterhaltung, Mobile Payment oder Streaming ist mit Gefahren verbunden. Cyberkriminelle nutzen Apps, um auf dem Handy einen Virus zu platzieren. Ein solcher Schädling kann dafür sorgen, dass das Handy nicht mehr nutzbar ist oder Informationen ausgelesen werden. Ein nicht autorisierter Download kann zu Schadensersatzansprüchen oder einer Abmahnung des Mitarbeiters führen.

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