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Die enorme Fülle an Verpackungen und ihre Auswirkungen auf unsere Umwelt sind ein globales Thema. Am 1. Januar 2019 ist in Deutschland ein neues Verpackungsgesetz (VerpackG) in Kraft getreten, das die alte Verpackungsverordnung abgelöst hat. Das VerpackG verpflichtet alle, die Verpackungen mit Ware befüllen und in Verkehr bringen, zur Beteiligung an den Kosten für die fachgerechte Entsorgungieser Verpackungsmaterialien.

Verpackungslizenzierung und Online-Shops

Im neuen Verpackungsgesetz geht es unter anderem um sogenannte Verkaufsverpackungen. Hierbei handelt es sich um Verpackungen, die beim Endverbraucher (das können übrigens auch Firmen sein) typischerweise im Abfall landen. Der Begriff Verkaufsverpackungen bezieht sich dabei sowohl auf Um- und Produktverpackungen als auch auf Versand- und Serviceverpackungen inklusive Füll- und Polstermaterialien.

Versandverpackungen betreffen insbesondere Online-Shops, denen ihre Verantwortung in vielen Fällen nicht bewusst ist. Online-Händler, die die Vorgaben des Verpackungsgesetzes nicht beachten, können mit hohen Geldbußen sowie Vertriebsverboten bestraft werden. Anbieter, die ihre Verpackungen aktuell nicht lizenzieren, müssen dieses Versäumnis mit einem Verpackungslizenz Rechner schnellstens aufholen.

VerpackG-Neuerungen ab Juli 2021

Um das Verpackungsgesetz ökologisch zu optimieren und weiterzuentwickeln, wurde die VerpackG-Novelle beschlossen. Sie erweitert die bisher geltenden Vorgaben des Verpackungsgesetzes. Von den neuen Vorschriften ist unter anderem der Online-Handel betroffen. Die folgenden Änderungen müssen Onlinehändler und Fulfillment-Dienstleister künftig implementieren:

1. Onlinemarktplätze müssen die Erfüllung des Verpackungsgesetzes sicherstellen

Nach dem Ablauf einer einjährigen Frist müssen Onlinemarktplätzeie Amazon ab dem 1. Juli 2020 die Erfüllung der VerpackG-Novelle der Händler, die auf ihrer Plattform aktiv sind, sicherstellen. Falls die Online-Shops die Vorgaben nicht erfüllen können, muss die entsprechende Plattform Konsequenzen ziehen. Konkret bedeutet das, dass Handelnde ihre Produkte nicht mehr über Onlinemarktplätze verkaufen dürfen, falls sie die Erfüllung der Vorgaben nicht nachweisen können. Die Marktplätze haben die Möglichkeit, in Eigenregie zu entscheiden, auf welche Weise sie die Einhaltung der VerpackG-Novelle überprüfen. In der Regel reicht eine Bestätigung des dualen Systems, bei dem die Onlinehändler ihre Verpackungen lizenzieren.

2. Auf Fulfillment-Dienstleister kommen neue Zuständigkeiten zu

Fulfillment-Dienstleister hatten bisher die Pflicht, in Umlauf gebrachte Versandverpackungen zu lizenzieren. Im Rahmen der VerpackG-Novelle wird ab dem 1. Juli nächsten Jahres diese Pflicht an die beauftragenden Händler übergehen. Fulfillment-Dienstleister sind dann in keinem Fall mehr dazu verpflichtet, für die Lizenzierung von Versandverpackungen zu sorgen.

Folgen für den Onlinehandel

Onlinehändler, die eigene Online-Shops betreiben und Ware versenden, sind in der Regel für die Beteiligung der Versandverpackung samt Polstermaterial und Packhilfsmitteln verantwortlich. Dies gilt insbesondere dann, wenn sie die Waren im Rahmen einer Bestellung in eigene Versandverpackungenüllen. Denn solche Händler befüllen die Verpackung erstmalig mit der Ware, wodurch sie im Sinne des Verpackungsgesetzes zum Inverkehrbringererden. Die Bestimmungen des VerpackG beziehen sich auch auf importierte Einheiten, die aus Ware und Verpackung bestehen. Denn auch diese sorgen in der Bundesrepublik für Verpackungsabfälle. In diesem Fall ist das Unternehmen verantwortlich, das die entsprechenden Verpackungen nacheutschland importiert. In der Regel ist das der Importeur.

Fazit

Die VerpackG-Novelle bezieht sich unter anderem auf den Onlinehandel. Ab dem 1. Juli 2022 sind Onlinemarktplätze dazu verpflichtet, ihre Händler bei der Erfüllung der Pflichten des VerpackG zu kontrollieren.