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GPSR im Onlineshop: Produktsicherheitspflichten richtig umsetzen 2026

Seit dem 13. Dezember 2024 gilt die neue EU-Produktsicherheitsverordnung – kurz GPSR (General Product Safety Regulation, Verordnung (EU) 2023/988). Für Onlinehändler bedeutet das: neue Pflichten bei der Produktdarstellung, der Dokumentation und bei Rückrufen. Wer die Anforderungen nicht kennt, riskiert Abmahnungen, Verkaufsverbote und Rückrufanordnungen durch Behörden. Dieser Leitfaden zeigt dir konkret, was du als Shop-Betreiber jetzt umsetzen musst – ohne juristische Umwege.

Was ist die GPSR und was hat sich geändert?

Die GPSR ersetzt die alte Produktsicherheitsrichtlinie aus dem Jahr 2001 (2001/95/EG). Der entscheidende Unterschied: Während die alte Richtlinie noch national umgesetzt werden musste und dadurch unterschiedlich ausgelegt wurde, gilt die GPSR als Verordnung direkt in allen EU-Mitgliedstaaten – ohne nationalen Spielraum, mit einheitlichen Regeln von Lissabon bis Helsinki.

Für dich als Onlinehändler heißt das: Die Anforderungen sind verbindlich, einheitlich und unmittelbar anwendbar. Besonders wichtig ist der erweiterte Geltungsbereich. Die GPSR erfasst nun ausdrücklich auch digitale Produkte, Smart-Home-Geräte mit Softwarekomponenten, aufgearbeitete (refurbished) Waren und Second-Hand-Produkte, die über Online-Marktplätze verkauft werden. Das unterscheidet die neue Verordnung grundlegend von ihrem Vorgänger.

Wen betrifft die GPSR konkret?

Die Verordnung unterscheidet vier Akteursgruppen, die jeweils eigene Pflichten tragen. Für Onlinehändler ist entscheidend, in welche Gruppe sie fallen – das bestimmt den Umfang der eigenen Verantwortung.

Hersteller

Hersteller tragen die umfangreichsten Pflichten: vollständige Produktdokumentation, Risikobewertung, CE-Kennzeichnung (wo vorgeschrieben) und die Benennung einer verantwortlichen Person in der EU. Wer Produkte unter eigenem Namen vertreibt oder wesentliche Änderungen an einem Produkt vornimmt, gilt rechtlich als Hersteller – auch wenn die Produktion vollständig in China oder einem anderen Drittland stattfindet.

Importeure

Importeure müssen sicherstellen, dass die Hersteller ihre Pflichten erfüllt haben – und zwar bevor die Ware in den EU-Markt kommt. Ist der Hersteller außerhalb der EU nicht erreichbar oder hat er keine verantwortliche Person benannt, übernimmt der Importeur dessen Pflichten vollständig. Das ist besonders relevant für alle, die direkt von chinesischen oder anderen Nicht-EU-Lieferanten beziehen.

Händler (Distributoren)

Händler – also auch die meisten Onlineshop-Betreiber – müssen prüfen, ob Hersteller und Importeur ihre Pflichten erfüllt haben. Konkret: Ist eine verantwortliche Person in der EU benannt? Sind vollständige Kontaktdaten auf dem Produkt oder der Verpackung vorhanden? Fehlt beides, darf das Produkt nicht verkauft werden – auch wenn der Händler selbst nichts für die Lücke kann.

Online-Marktplätze und Fulfillment-Dienstleister

Neu in der GPSR: Online-Marktplätze wie Amazon oder eBay gelten nicht mehr als neutrale Plattformen. Sie müssen aktiv sicherstellen, dass Angebote die GPSR-Anforderungen erfüllen, und Rückrufe auf ihrer Plattform umsetzen. Das hat direkte Auswirkungen auf dich als Marketplace-Verkäufer – dazu später mehr.

Konkrete Pflichten für deinen Onlineshop

Jetzt wird es praktisch. Was musst du in deinem Shop tatsächlich umsetzen – unabhängig davon, welches Shopsystem du nutzt?

Produktinformationen auf der Produktseite

Auf jeder Produktseite müssen folgende Angaben vorhanden und für den Käufer klar erkennbar sein:

  • Name und Handelsname des Produkts
  • Produkttyp sowie Chargen- oder Seriennummer (oder ein anderes eindeutiges Identifikationsmerkmal)
  • Name und vollständige Kontaktanschrift des Herstellers oder der verantwortlichen Person in der EU – Postadresse und E-Mail-Adresse
  • Warnhinweise und Sicherheitsinformationen in der Sprache des Zielmarkts (für deutsche Käufer also auf Deutsch)
  • Herkunftsland (bei bestimmten Produktkategorien vorgeschrieben)

Fehlen diese Angaben, verstößt du gegen die GPSR – unabhängig davon, ob das Produkt selbst sicher ist. Das ist ein häufiger Fehler: Händler, die technisch einwandfreie Produkte verkaufen, aber die Dokumentationspflichten vernachlässigen, sind trotzdem angreifbar.

Verantwortliche Person in der EU benennen

Für Produkte, deren Hersteller außerhalb der EU sitzt, muss eine verantwortliche Person in der EU benannt werden. Diese Person ist erster Ansprechpartner für Marktüberwachungsbehörden und haftet dafür, dass die GPSR-Anforderungen erfüllt sind.

Für viele Importeure bedeutet das: Wenn du regelmäßig Ware aus China, den USA oder anderen Drittländern direkt beziehst und kein EU-Importeur zwischengeschaltet ist, bist du selbst die verantwortliche Person – ob du willst oder nicht. Das muss dann dokumentiert und auf dem Produkt bzw. der Verpackung kenntlich gemacht werden.

Interne Produktdokumentation und Risikobewertung

Hersteller und – in bestimmten Fällen – Importeure müssen eine interne Produktdokumentation führen. Dazu gehören:

  • Technische Beschreibung des Produkts und seiner Bestandteile
  • Analyse der potenziellen Risiken und wie sie adressiert wurden
  • Ergebnisse durchgeführter Tests (eigene oder von Dritten)
  • Konformitätserklärung (sofern eine Harmonisierungsrechtsvorschrift anwendbar ist)

Diese Dokumentation muss Marktüberwachungsbehörden auf Anfrage unverzüglich vorgelegt werden können. Ein unvollständiger Ordner oder „liegt beim Lieferanten“ reicht nicht aus.

Produktseiten GPSR-konform gestalten: So geht es in der Praxis

In der Praxis empfehle ich, auf jeder Produktseite einen eigenen Abschnitt „Produktsicherheitsinformationen“ oder „Herstellerangaben“ einzufügen. Ein Beispiel-Block könnte so aussehen:

  • Hersteller: Muster GmbH, Musterstraße 1, 12345 Musterstadt, Deutschland
  • Kontakt: info@muster-gmbh.de
  • Produktkennung / Chargen-Nr.: Auf der Verpackung aufgedruckt
  • Warnhinweis: Nicht für Kinder unter 3 Jahren geeignet. Kleinteile – Erstickungsgefahr.

Bei WooCommerce lässt sich das über ein Custom Field oder ein GPSR-Plugin umsetzen. In den WooCommerce-Plugins 2026 gibt es inzwischen dedizierte Lösungen für Produktsicherheitsangaben, die den entsprechenden Block automatisch generieren. Shopify-Nutzer können die Metafelder verwenden oder eine entsprechende App einbinden. Wer viele Produkte hat, sollte auf eine CSV-Import-Lösung setzen, um die Felder effizient zu befüllen.

Meldepflichten und Rückrufe: Was bei einem Sicherheitsvorfall passiert

Die GPSR verschärft die Meldepflichten deutlich. Stellt ein Wirtschaftsakteur fest, dass ein Produkt ein ernstes Risiko für Verbraucher darstellt, muss er dies unverzüglich – und spätestens innerhalb von drei Werktagen – den zuständigen Marktüberwachungsbehörden melden. In Deutschland ist das je nach Produktkategorie die Bundesnetzagentur, das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) oder eine Länderbehörde.

Gleichzeitig müssen betroffene Verbraucher direkt kontaktiert werden – wenn möglich individuell, nicht nur per allgemeiner Pressemitteilung. Das setzt voraus, dass du Kundendaten und Kaufhistorie so aufbewahrst, dass du im Ernstfall schnell und gezielt handeln kannst. Eine sauber gepflegte Kundendatenbank zahlt sich hier direkt aus.

Rückruf-Pflichten auf Marktplätzen

Besonders relevant für Amazon-Verkäufer: Wenn Amazon einen Rückruf für ein Produkt einleitet, das du verkauft hast, bist du verpflichtet, aktiv mitzuwirken – betroffene Angebote zu entfernen, Käufer zu kontaktieren und eine Rücksendeoption anzubieten. Ignorierst du Rückrufanfragen, riskierst du nicht nur behördliche Maßnahmen, sondern auch die Sperrung deines Seller-Accounts. Amazon implementiert die GPSR-Anforderungen zunehmend direkt in den Seller Central-Prozess.

GPSR und Marktplätze: Was sich für Amazon- und eBay-Verkäufer ändert

Online-Marktplätze sind nach der GPSR keine passiven Plattformen mehr. Amazon, eBay und andere müssen aktiv dafür sorgen, dass Angebote GPSR-konform sind. In der Praxis bedeutet das für dich als Verkäufer:

  • Amazon verlangt für bestimmte Produktkategorien Nachweise der EU-Konformität und vollständige Herstellerangaben beim Listing
  • eBay fordert bei Rückrufen aktive Mitwirkung und kann Angebote einseitig sperren
  • Plattformen müssen Behörden auf Anfrage Verkäuferinformationen herausgeben
  • Das EU Safety Gate (Schnellwarnsystem für gefährliche Produkte) wird direkt mit Marktplatz-Systemen vernetzt

Wer glaubt, hinter einem Marktplatz-Account anonym zu bleiben oder Compliance-Lücken unauffällig zu halten, irrt. Die GPSR stärkt die Rückverfolgbarkeit der gesamten Lieferkette gezielt.

GPSR-Checkliste für Onlineshops: Das musst du jetzt prüfen

Geh diese Liste für jedes deiner Produkte durch – besonders wenn du von Herstellern außerhalb der EU beziehst:

  • Ist der Hersteller oder die verantwortliche Person in der EU klar benannt und auf der Produktseite sichtbar?
  • Sind Postadresse und E-Mail-Adresse des Herstellers oder der verantwortlichen Person vollständig angegeben?
  • Gibt es eine eindeutige Produktkennung (Chargen-Nr., Seriennummer o. Ä.) auf Produkt oder Verpackung?
  • Sind Warnhinweise in der Sprache des Zielmarkts vorhanden (bei Produkten mit spezifischen Risiken)?
  • Existiert eine interne Produktdokumentation, die Behörden auf Anfrage vorgelegt werden kann?
  • Ist ein Prozess etabliert, um bei einem Sicherheitsvorfall innerhalb von drei Werktagen zu melden?
  • Gibt es eine Möglichkeit, im Rückruffall betroffene Käufer direkt und individuell zu kontaktieren?
  • Wurden die GPSR-Anforderungen mit allen aktiven Lieferanten und Herstellern kommuniziert?

Häufige Fehler – und wie du sie vermeidest

In der Praxis tauchen immer wieder dieselben Lücken auf – oft bei Händlern, die die GPSR grundsätzlich ernst nehmen, aber bei der Umsetzung Abkürzungen wählen.

Fehler 1: Hersteller nur als Name ohne vollständige Adresse

Viele Shops nennen den Hersteller zwar, geben aber keine vollständige Postadresse an. Das reicht nach GPSR nicht. Behörden müssen den Hersteller oder die verantwortliche Person postalisch erreichen können. „Made by XY Ltd.“ ohne Adresse ist keine ausreichende Angabe.

Fehler 2: Sicherheitsinformationen nur auf Englisch

Warnhinweise müssen in der Sprache des Landes sein, in dem das Produkt verkauft wird. Ein deutschsprachiger Shop muss Sicherheitshinweise auf Deutsch bereitstellen – auch wenn der Hersteller nur englische Dokumente liefert. Hier ist Übersetzungsarbeit nötig, die oft unterschätzt wird.

Fehler 3: Keine klare verantwortliche Person bei Direktimport

Wer direkt von einem chinesischen Hersteller bezieht, der keine EU-Niederlassung hat, ist oft selbst die verantwortliche Person – ohne es zu wissen. Das muss dann auf dem Produkt oder der Verpackung stehen. Fehlt das, ist das Produkt formal nicht GPSR-konform, unabhängig von der tatsächlichen Produktsicherheit.

Fehler 4: Dokumentation existiert nur im Kopf

Risikobewertungen, Testberichte, Konformitätserklärungen – in kleinen Betrieben existiert vieles nur als implizites Wissen. Die GPSR verlangt schriftliche Dokumentation, die auf Anfrage vorgelegt werden kann. Im Ernstfall – etwa bei einer Behördenkontrolle oder einem Rückruf – bist du ohne Unterlagen handlungsunfähig.

Fehler 5: Second-Hand-Waren als GPSR-frei betrachten

Die GPSR gilt ausdrücklich auch für gebrauchte und refurbished Produkte, die über Onlineplattformen verkauft werden. Ausgenommen sind nur Antiquitäten sowie Produkte, die ausdrücklich als reparaturbedürftig und defekt verkauft werden – mit entsprechendem Hinweis. Wer refurbished Elektroprodukte ohne vollständige Herstellerangaben anbietet, verstößt gegen die Verordnung.

Was droht bei Verstößen gegen die GPSR?

Die konkrete Bußgeldhöhe legen die Mitgliedstaaten fest. In Deutschland greift das Produktsicherheitsgesetz (ProdSiG) als nationaler Rahmen. Behörden können Verkaufsverbote aussprechen, Rückrufe anordnen und Bußgelder verhängen. Hinzu kommen Abmahnungen durch Wettbewerber, die fehlende Informationspflichten als Wettbewerbsverstoß nutzen können – das ist in der Praxis oft der schnellere und kostspieligere Weg für betroffene Händler. Besonders kleine Shops unterschätzen dieses Abmahnrisiko.

GPSR und BFSG: Zwei Gesetze, eine Baustelle

Wer seinen Onlineshop gerade für die BFSG-Anforderungen (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz) fit macht, kann das GPSR-Update gleich mitdenken. Beide Regelwerke verlangen strukturierte Produktinformationen, klar erkennbare Kontaktdaten und eine verlässliche Dokumentation. Eine saubere Produktseiten-Struktur, die beide Anforderungen abdeckt, ist effizienter als zwei getrennte Überarbeitungsrunden – und zeigt gleichzeitig Professionalität gegenüber Kunden und Behörden.

Fazit: Kein Grund zur Panik, aber Handlungsbedarf ist real

Die GPSR ist keine Schikane – sie setzt sinnvolle Standards für Produktsicherheit im digitalen Binnenmarkt. Als Onlinehändler musst du keine aufwendigen Anwaltsstunden einplanen, um compliant zu werden. Was du brauchst: strukturierte Produktdaten, vollständige Herstellerangaben auf deinen Produktseiten, eine interne Dokumentation für jedes Produkt und einen klar definierten Prozess für den Sicherheitsvorfall. Wer das jetzt sauber umsetzt, ist gegenüber Mitbewerbern im Vorteil – und schläft deutlich ruhiger.

Was ist die GPSR und seit wann gilt sie?

Die GPSR (General Product Safety Regulation, Verordnung (EU) 2023/988) ist die neue EU-Produktsicherheitsverordnung, die seit dem 13. Dezember 2024 in allen EU-Mitgliedstaaten unmittelbar gilt. Sie ersetzt die alte Produktsicherheitsrichtlinie von 2001 und bringt einheitliche, direkt anwendbare Regeln für alle Wirtschaftsakteure, die Produkte an EU-Verbraucher verkaufen.

Muss ich als Onlinehändler eine verantwortliche Person in der EU benennen?

Nicht unbedingt selbst – aber du musst sicherstellen, dass für jedes Produkt eine verantwortliche Person in der EU benannt ist, entweder der EU-ansässige Hersteller selbst oder eine explizit benannte Person. Wenn du Ware direkt von einem Nicht-EU-Hersteller importierst, bist du in vielen Fällen automatisch diese verantwortliche Person und musst das dokumentieren und auf Produkt oder Verpackung kenntlich machen.

Gilt die GPSR auch für Second-Hand- und refurbished Produkte?

Ja. Die GPSR gilt ausdrücklich auch für gebrauchte und aufgearbeitete Produkte, die über Online-Plattformen verkauft werden. Ausgenommen sind Antiquitäten sowie Produkte, die ausdrücklich als reparaturbedürftig oder defekt gekennzeichnet sind. Wer refurbished Elektroprodukte verkauft, muss daher Herstellerangaben, Dokumentationspflichten und Meldepflichten der GPSR einhalten.

Was muss ich bei einem Produktrückruf tun?

Bei einem Sicherheitsvorfall musst du unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Werktagen, die zuständigen Marktüberwachungsbehörden informieren. Gleichzeitig musst du betroffene Käufer wenn möglich individuell kontaktieren. Auf Marktplätzen wie Amazon oder eBay musst du aktiv an der Rückrufabwicklung mitarbeiten und betroffene Angebote sofort entfernen.

Welche Pflichtangaben müssen auf der Produktseite meines Onlineshops stehen?

Laut GPSR müssen auf jeder Produktseite sichtbar sein: Name und Typ des Produkts, eine eindeutige Produktkennung (Chargen- oder Seriennummer), Name sowie vollständige Postadresse und E-Mail des Herstellers oder der verantwortlichen Person in der EU, sowie Warnhinweise und Sicherheitsinformationen auf Deutsch (für den deutschen Markt).

Dmytro Nechepurenko
Dmytro Nechepurenko

Dmytro Nechepurenko arbeitet seit 2003 im Marketing, seit 2008 im SEO und seit 2011 in Deutschland. Er betreibt mehrere eigene Content- und E-Commerce-Projekte und berät mit seiner Agentur seoundmehr.de Unternehmen bei Sichtbarkeit in der klassischen und der KI-Suche.

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